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Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Um Ihnen direkt und schneller behilflich sein zu können, haben wir hier Ihre häufigsten Fragen und unsere Antworten für Sie zusammengestellt. Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich in dem Fall an unsere Servicestelle.
Wo erhalte ich fachliche Auskunft bei Fragen rund um den KTP-Navigator?
Eltern können sich bei Fragen an die Fachberatung Kindertagespflege der Kreisstadt Bergheim wenden (E-Mail: Kindertagespflege@Bergheim.de oder Tel.: 02271-89267).
Ich wohne nicht in Bergheim. Kann mein Kind trotzdem bei einer Bergheimer Kindertagespflegeperson betreut werden?
Ja, dies ist möglich. Den Antrag auf Förderung in der Kindertagespflege stellen Sie in der Kommune, in der Sie wohnen. Für eine Ersatzbetreuung bei Ausfallzeiten Ihrer Kindertagespflegeperson ist ebenfalls die Kommune, in der Sie wohnen, zuständig.
Ich wohne nicht in Bergheim, plane jedoch einen Umzug in das Bergheimer Stadtgebiet.
Zunächst stellen Sie den Antrag auf Förderung in der Kindertagespflege in der Kommune, in der Sie wohnen. Bitte setzen Sie sich zeitgleich mit der Fachberatung Kindertagespflege der Kreisstadt Bergheim in Verbindung. Mit Ihrem Umzug nach Bergheim wird der Betreuungsplatz durch die Kreisstadt Bergheim gefördert. Ihr Antrag muss der Kreisstadt Bergheim bei Wohnortwechsel vorliegen, eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich.
Muss ich mein Kind für einen Platz in der Kindertagespflege vormerken lassen?
Nein, der Kindertagespflege-Navigator ist kein Vormerksystem, Ihr Kind kann hier nicht registriert und vorgemerkt werden. Es findet keine zentrale Platzvergabe statt. Es handelt sich um ein reines Auskunftssystem.
Wie finde ich einen Betreuungsplatz in der Kindertagespflege?
Unter der Suchfunktion „Kindertagespflege suchen“ sind Kindertagespflegepersonen aufgelistet, die in Bergheim Betreuungsplätze für Kinder im Alter von 0-3 Jahren anbieten. Eine Übersicht aller Kindertagespflegepersonen finden Sie auch auf der Homepage der Kreisstadt Bergheim (https://www.bergheim.de/familie-soziales/kinder-und-jugend/kindertagespflege/index.php). Gerne können Sie sich bei Ihrer Suche von der Fachberatung Kindertagespflege beraten lassen. Im Auskunftssystem sind Bergheimer Kindertagespflegestellen mit einer Beschreibung der Konzeptionen, Räumlichkeiten, Betreuungszeiten und Anzahl freier Betreuungsplätze sowie weiterer individueller Standortbesonderheiten aufgeführt.
Wie lange muss ich auf einen Betreuungsplatz in der Kindertagespflege für mein Kind warten?
Die Wartezeit auf einen Betreuungsplatz in der Kindertagespflege hängt individuell von dem Angebot und der Belegung der einzelnen Kindertagespflegepersonen ab. Freie Plätze können Sie dem Profil der Kindertagespflegepersonen entnehmen.
Mein Kind hat eine Behinderung oder eine Entwicklungsverzögerung. Was muss ich tun, um für mein Kind einen geeigneten Platz in der Kindertagespflege zu erhalten?
Alle Informationen zur Thematik „Inklusion in der Kindertagespflege“ finden Sie im weiteren Verlauf der FAQs unter dem Register „Inklusion“.
Wie beantrage ich die Förderung der Betreuung in Kindertagespflege?
Stellen Sie frühzeitig einen Antrag auf Förderung in der Kindertagespflege, mindestens 6 Monate vor gewünschtem Betreuungsbeginn, einen Antrag auf Vermittlung einer öffentlich geförderten Kindertagespflegeperson. Sollten Sie bereits eine Kindertagespflegeperson gefunden haben und / oder sollte Ihr Kind einen erhöhten Förderbedarf haben, vermerken Sie dies bitte im Antrag. Der „Antrag auf Gewährung von Förderung in der Kindertagespflege“ kann bei der Fachberatung Kindertagespflege angefordert werden. Die finanzielle Förderung für ein Kind in Kindertagespflege kann frühestens beginnen, wenn der schriftliche Antrag auf Förderung beim Jugendamt der Kreisstadt Bergheim vorliegt. Die Bewilligung der Förderung in Kindertagespflege erfolgt durch schriftlichen Bescheid der Kreisstadt Bergheim.
Was beschreibt die Kindertagespflege?
Kindertagespflege ist eine Form der Kinderbetreuung für Kinder im Alter von 0-3 Jahren, bei der Kinder von einer qualifizierten Kindertagespflegeperson betreut und gefördert werden. Sie ist in Deutschland eine gleichwertige Betreuungsform zu Krippe, Kindergarten oder Hort und gesetzlich im SGB VIII verankert. Die spezifischen Qualitätsmerkmale, wie der überschaubare und häusliche Rahmen, die feste Bezugsperson und die kleine Kindergruppe, sind Eigenschaften der Kindertagespflege. Die Betreuung in der Kindertagespflege zeichnet sich durch folgende Qualitätsmerkmale aus:
1. Geringe Gruppenstärke
Eine Kindertagespflegeperson betreut maximal 5 Kinder. In einer Großtagespflegestelle können maximal 9 Kinder von 2-3 Kindertagespflegepersonen betreut werden. Im Kleinkindalter ermöglicht die geringe Gruppengröße eine behutsame Eingewöhnung und eine auf die Bedürfnisse des Kindes sowie der Eltern abgestimmte Betreuung und Bildung zu gewährleisten.
2. Entwicklung der Kinder
Die Entwicklung von Kindern in der Kindertagespflege ist ein umfassender Prozess, der die Förderung der sozialen, kognitiven und motorischen Fähigkeiten in einem strukturierten Umfeld umfasst. Kindertagespflegepersonen unterstützen die Kinder in ihrer sprachlichen Entwicklung, im Erlernen grundlegender Alltagsfertigkeiten wie Essen und Anziehen, und fördern die soziale Kompetenz durch das gemeinsame Spiel und das Miteinander in einer kleinen Gruppe. Eine liebevolle, anregende Umgebung ist dabei entscheidend für die Gehirnentwicklung, insbesondere in den ersten Lebensjahren.
3. Alltagsnahe Bildung
Die Kinder erleben alltagsnahe Bildung wie beispielsweise Einkaufen, Kochen, Gartenarbeit etc. Sie werden oft in den pädagogischen Alltag mit eingebunden. Kinder können bei einfachen Aufgaben wie Kochen, Tischdecken oder Aufräumen mithelfen und so praktische Fähigkeiten erlernen.
4. Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Die Kindertagespflege spielt eine essentielle Rolle bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, da sie eine flexible und individuelle Betreuungsmöglichkeit für Kinder bietet, die auf die Bedürfnisse berufstätiger Eltern zugeschnitten werden kann. Sie ermöglicht es Eltern, ihre beruflichen Verpflichtungen zu erfüllen, während ihre Kinder in einer liebevollen und förderlichen Umgebung betreut werden.
5. Individueller Pädagogischer Tagesablauf
Der pädagogische Tagesablauf ist strukturiert und geprägt von wiederkehrenden Ritualen, welche den kleinen Kindern im Alltag Sicherheit bieten. Gleichzeitig kann die Kindertagespflegeperson durch die geringe Anzahl an Kindern sehr individuell auf die Bedürfnisse der Kinder eingehen und anhand derer den Tagesablauf variieren, anpassen und/ oder optimieren.
6. Familiärer Charakter
Durch die kleinen Gruppengrößen hat die Kindertagespflege den Charakter einer Familie, in der alle ganz selbstverständlich den Tag gemeinsam gestalten. Jedes Kind hat seinen Platz in der Gruppe und bekommt viel Zeit und Aufmerksamkeit, um sich zu entwickeln. Es wird viel Wert auf eine vertrauensvolle Erziehungspartnerschaft gelegt, in der ein intensiver Austausch über die Entwicklung und Förderung der Kinder möglich ist.
Rechtliche Grundlagen
Kindertagespflegepersonen müssen persönlich und fachlich geeignet, die Räumlichkeiten für die Kinderbetreuung geeignet sein.
Qualifizierung der Kindertagespflegepersonen
Alle Kindertagespflegepersonen verfügen mindestens über eine Qualifizierung von 160 Unterrichtseinheiten nach dem DJI-Curriculum, seit dem 01.08.2022 über eine Qualifizierung von 300 Unterrichtseinheiten nach dem „Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB). Diese Qualifizierung besteht aus einem theoretischen und einem praxisbegleitenden Teil. Nach erfolgreicher Qualifizierung erhalten die Kindertagespflegepersonen ein Zertifikat des Bundesverbands für Kindertagespflege.
Pflegeerlaubnis
Alle Kindertagespflegepersonen durchlaufen eine sorgfältige Prüfung der Eignung durch die Fachberatung des Jugendamtes. Sie erhalten bei Eignung durch das Jugendamt eine Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII, welche alle fünf Jahre neu beantragt werden muss. Weitere Voraussetzungen für die Ausübung der Tätigkeit sind zudem die Vorlage eines Gesundheitsattests, eines erweiterten Führungszeugnisses, das regelmäßige Absolvieren eines 1. Hilfe-Kurses, eine regelmäßig vorgelegte Bescheinigung im Bereich der Lebensmittelhygiene nach §43 des Infektionsschutzgesetzes und die regelmäßige Teilnahme an Praxisbegleitung, Tagespflegetreffen (mindestens 4x jährlich) und Fortbildungen (mindestens 12 Stunden jährlich). Mindestens zweimal im Jahr findet während der Betreuungszeit ein Hausbesuch durch die Fachberatung Kindertagespflege statt. Die Kindertagespflegepersonen werden durch die Fachberatung Kindertagespflege beraten und begleitet.
Räumlichkeiten
Die Kindertagespflege kann sowohl im eigenen häuslichen Umfeld der Kindertagespflegeperson als auch in angemieteten Räumen stattfinden. Die Räumlichkeiten werden seitens der Fachberatung unter Beachtung von Sicherheitsaspekten und landesrechtlichen Vorgaben auf ihre Geeignetheit überprüft.
Rechtsanspruch
Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege (§14 (2) SGB VIII.
Elternbeitrag
Für die Inanspruchnahme der Betreuung in der Kindertagespflege erhebt die Kreisstadt Bergheim Elternbeiträge (https://www.bergheim.de/rathaus/ortsrecht/jugend-bildung-und-soziales/satzung-elternbeitrag-kita-tagespflege-ab-01.08.22-1.pdf).
Beitrag für Mahlzeiten
Die Kindertagespflegeperson kann einen angemessenen Beitrag von den Eltern für die angebotenen Mahlzeiten erheben. Diesen können Sie vorab bei der Kindertagespflegeperson erfragen. Gemäß §23 KiBiz (Kinderbildungsgesetz) sind weitere Kostenbeiträge der Eltern an die Kindertagespflegeperson ausgeschlossen.
Gelebte Vielfalt
In der Kindertagespflege werden alle Kinder gemeinsam betreut, gebildet und gefördert, unabhängig von ihrer Herkunft, Kultur, Geschlecht, Religion, Sexualität oder ihrem Entwicklungsstand. Die Kindertagespflege bietet gute Rahmenbedingungen für die Betreuung von Kindern mit einer (drohenden) Behinderung, einer chronischen Erkrankung oder anderen Teilhabeeinschränkungen.
Qualifizierung der Kindertagespflegepersonen
In Bergheim verfügen einige der Kindertagespflegepersonen über eine entsprechende Qualifizierung zur Betreuung von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf („Zertifizierungskurs Inklusion für Kindertagespflegepersonen“). Die Kindertagespflegepersonen erhalten zudem eine zusätzliche Begleitung und Beratung seitens der Fachberatung. Informationen über die Qualifizierung der jeweiligen Kindertagespflegeperson sind dem Profil zu entnehmen.
Vertretungsstützpunkt "Inselhüpfer"
Für krankheitsbedingte Ausfallzeiten oder bei kurzfristigem Ausfall der in Bergheim tätigen Kindertagespflegeperson hält die Kreisstadt Bergheim für Bergheimer Familien Vertretungsmöglichkeiten vor. Im Vertretungsstützpunkt „Inselhüpfer“ in der Bahnstraße 4 in Bergheim können bis zu neun Kinder gleichzeitig in Vertretung betreut werden. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte bereits bei Betreuungsbeginn an den Vertretungsstützpunkt, da für Ihr Kind ein regelmäßiger Kontakt zu den Vertretungs-Kindertagespflegepersonen sehr wichtig ist. Die Kreisstadt Bergheim erhebt keine weiteren Beiträge für die Nutzung des Vertretungsstützpunkts. Kontakt Vertretungsstützpunkt „Inselhüpfer“: 0162-1026343, vertretungsstützpunkt-bm@b-fair-ev.de.
Wo erhalten Eltern pädagogische Beratung und Hilfe?
Eltern können sich bei allen pädagogischen Fragen an die Fachberatung Kindertagespflege der Kreisstadt Bergheim wenden.
Was sind die Aufgaben der Fachberatung Kindertagespflege?
Die Aufgaben der Fachberatung Kindertagespflege sind sehr vielseitig und entscheidend für die Qualität und Stabilität des Betreuungsangebots.
1. Beratung und Begleitung
Information, Beratung und Unterstützung von Eltern und Kindertagespflegepersonen in allen Fragen der Kindertagespflege, einschließlich rechtlicher, pädagogischer und organisatorischer Aspekte. Sie unterstützt bei der Weiterentwicklung der pädagogischen Arbeit, bei Reflexion und Qualitätssicherung der Betreuungsarbeit sowie bei Unterstützung in Krisen- oder Konfliktsituationen.
2. Vermittlung
Die Fachberatung vermittelt passgenau Kindertagespflegepersonen an Eltern, die einen Betreuungsplatz suchen und bietet Information über das Angebot der Kindertagespflege in der jeweiligen Region an.
3. Qualifizierung und Weiterbildung
Die Fachberatung plant und organisiert Austauschmöglichkeiten und Netzwerke für Kindertagespflegepersonen. Sie plant und vermittelt Fortbildungsangebote. Ein besonderer Fokus wird auf regelmäßige Fortbildungen und Austauschtreffen zum Thema Kinderschutz gelegt.
4. Qualitätssicherung
Die Fachberatung führt eine Überprüfung der Eignung von Kindertagespflegepersonen durch und erteilt die sogenannte Pflegeerlaubnis für 5 Jahre. Sie unterstützt bei der Weiterentwicklung der pädagogischen Qualität in der Kindertagespflege und stellt die Einhaltung von Qualitätsstandards und Rahmenbedingungen sicher.
5. Kooperation und Vernetzung
Die Fachberatung arbeitet mit Kindertageseinrichtungen, Familienzentren, Jugendämtern, Bildungsträgern und anderen relevanten Institutionen zusammen. Ferner wirkt sie an fachpolitischen Entwicklungen mit.
6. Administrative Aufgaben
Dokumentation und Auswertung der Arbeit, Erstellung von Statistiken und Berichten. Verwaltung des Arbeitsbereichs, wie Aktenführung und Schriftverkehr.
Bei weiteren Fragen zum Kindertagespflege-Navigator wenden Sie sich bitte an unsere Servicestelle:
Fachberatung Kindertagespflege Kreisstadt Bergheim
Bethlehemer Str. 9-11
50126 Bergheim
Telefon: +49 227189141
E-Mail: kindertagespflege@bergheim.de
Herzlich Willkommen beim Kindertagespflege-Navigator!
Der "Kindertagespflege-Navigator" ist ein reines Auskunftssystem. Sie müssen sich hierbei nicht registrieren, sondern können sich über die Kindertagespflegepersonen im Bergheimer Stadtgebiet informieren und eine passende Kindertagespflege für Ihr Kind finden.
Es erfolgt keine Vormerkung, die Plätze werden ausschließlich über die Kindertagespflegepersonen vergeben.
Weitere relevante Informationen finden Sie oben bei "Wichtige Informationen für Eltern" sowie unter "Häufig gestellte Fragen (FAQs)."
Um Ihnen direkt und schneller behilflich sein zu können, haben wir hier Ihre häufigsten Fragen und unsere Antworten für Sie zusammengestellt.
Zu den häufig gestellten Fragen.